Anfrage im Fachausschuss
Keine Einschränkungen öffentlicher Einrichtungen
„Zu öffentlichen Einrichtungen gehören u.a. Bibliotheken, Theater und Museen, Sportplätze und Schwimmbäder. Gemäß § 8 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW schaffen Gemeinden innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Aufgrund mangelnden Fachpersonals, gestörter Lieferketten, Energieeinsparmaßnahmen und weiterer Gründe ist in Düsseldorf zu hören und in Presseveröffentlichungen zu...