Tipps zur Rückerstattung von Strompreis-Umlagen
Entlastung bei Wärmepumpen-Strom beantragen
Betreiben Verbraucher:innen eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom gilt für die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich so eine Entlastung von etwa 66 Euro ergeben. Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher:innen bis zum 28. Februar formlos...