Ein schwarzer Tag für den Tierschutz in Deutschland
Tierschutzpartei: Kükenschreddern weiter erlaubt - Skandalurteil durch deutsche Richter
Das Schreddern von männlichen Küken bleibt erlaubt - so die heutige Entscheidung des 3. Senates des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. "Es ist für uns unfassbar, dass die Richterinnen und Richter des 3. Senates am Bundesverwaltungsgericht heute das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht erneut als rechtmäßig bestätigt und erlaubt haben," so entsetzt Sandra Lück, Landesvorsitzende der Tierschutzpartei NRW. Blanker Hohn: Abwarten bis Findung alternativer Verfahren "Wenn Richter...