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Sport
Fürstenbergstadion Horst | Foto: (c) Heinz Kolb

Gelsensport Informiert
Die kommunalen Sportanlagen sind ab dem 25. Februar 2021 geöffnet.

Die aktuelle, ab dem 22. Februar 2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW untersagt nach wie vor grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateurspor-tbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung von Neben-räumen, wie Duschen, Umkleiden, Gemeinschaftsräumen etc. Sie schafft aber Ausnahmen für Sportanlagen unter freiem Himmel. Auf Grundlage der Vorschriften des § 9 (1) der CoronaSchVO hat Gelsensport zunächst 11 Sportanlagen der Stadt...

  • Gelsenkirchen
  • 27.02.21
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