Erleichterung für den Einzelhandel
Shoppen ohne Corona-Test
Das Land NRW wird die Testpflicht und Terminvereinbarung für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ab Freitag, 28. Mai, mit der nächsten Coronaschutzverordnung aufheben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Freitag, 28. Mai, die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Einzig die Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmetern bleibt bestehen. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist eine Person pro zehn Quadratmeter zugelassen. Weiterhin Regeln...