Ratgeber
Tagesthema; Knipsen in der Öffentlichkeit und was die DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) dazu sagt...
Zitat - Fotografien fallen so gut wie immer unter den Begriff der personenbeziehbaren Daten und damit den Regelungen der DSGVO. Ist das problematisch? Durchaus. Zum aktuellen Stand der Diskussion und den rechtlichen Hintergründen gibt es nun eine behördliche Stellungnahme aus Hamburg. Sie zu lesen lohnt sich. Zitat Ende Den vollen Artikel gibt es zu lesen unter; Fotografieren im Blitzlicht der DSGVO – Behörde schafft Klarheit