Stromsperre als Druckmittel
Mit Schreiben vom 09.03.2016 verweigert der Iserlohner Grundversorger einer Ex-Kundin die vorläufige Belieferung mit Strom nach einem Wohnungswechsel. Der bisherige Energieversorger hatte mitgeteilt, dass sich die Belieferung an der neuen Adresse um ca. drei Wochen verzögern würde. In solchen Fällen ist der Grundversorger zur Belieferung gesetzlich verpflichtet. "Die Nichtversorgung mit Energie stellt eine der Obdachlosigkeit vergleichbare Notlage dar." Sozialgericht Köln, 15.11.2005, Im...