Infektionsschutzgesetz
Notbremse kann nach "Gutsherrenart" verschärft werden
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) gelten bereits ab morgen, dem 24.4.21. Neben der bereits jetzt schon bestehenden Kontaktbeschränkungen greift dann eine bundesweite Ausgangssperre in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages ab einem Inzidenzwert von über 100 pro 100 000 Einwohner, von der es nur wenige Ausnahmen gibt (Arbeitswege, medizinische Notfälle u.a.) Spaziergänge und Joggen als Einzelperson sind noch bis 24.00 Uhr erlaubt. Das geänderte...