Gute Pflegestruktur in Dortmund
Laut einem Bedarfsplan der Stadt reichen die vollstationären Einrichtungen in Dortmund aus. Am 16. Oktober 2014 ist das Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NW) in Kraft getreten, es löst das bisherige Landespflegegesetz ab. Mit verschiedenen Maßnahmen wird in dem neuen Gesetz der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestützt. Die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung wird gestärkt: Die Kommunen können nun steuernden Einfluss auf die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur auf ihrem...