Sozialgericht Dortmund - Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes
Die Eingliederungsvereinbarung war ursprünglich als Hilfe für Erwerbslose gedacht und ist inzwischen zum reinen Züchtigungsmittel verkommen. Sie ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz IV Leistungsempfänger, der auf sechs Monate geschlossen werden soll. Das nachfolgende Beispiel zeigt, dass sich das Jobcenter dabei zu rein gar nichts verpflichtet, zu was Jobcenter nicht von Gesetzeswegen eh verpflichtet sind. Schlimmer noch, die Formulierungen und die...