Politik
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ohne Verhandlungen
„Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Leistungsträger und einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, in dem die für die Eingliederung dieser Person in Arbeit erforderlichen Leistungen der Behörde und die Eigenbemühungen der leistungsberechtigten Person vereinbart werden.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinb... Nun ist es mal wieder so weit. Als ich am 04.09.2014 zu einem...