Politik
Ein- und Zweifamilien-Häuser nicht betroffen - Änderung der Trinkwasserverordnung
Ab dem 1. November müssen die Betreiber von Trinkwasseranlagen jährlich ihren Trinkwassererwärmer und die hydraulische Einregulierung kontrollieren lassen. Des Weiteren ist eine jährliche hygienisch-mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. informiert, dass Ein- und Zweifamilienhauseigentümer nicht der Prüfungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 unterliegen. Die...