Einfamilienhaus

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Politik
Na denn Prost - Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind nicht von der Änderung der Trinkwasserverordnung betroffen.

Ein- und Zweifamilien-Häuser nicht betroffen - Änderung der Trinkwasserverordnung

Ab dem 1. November müssen die Betreiber von Trinkwasseranlagen jährlich ihren Trinkwassererwärmer und die hydraulische Einregulierung kontrollieren lassen. Des Weiteren ist eine jährliche hygienisch-mikrobiologische Untersuchung auf Legionellen vorgeschrieben. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. informiert, dass Ein- und Zweifamilienhauseigentümer nicht der Prüfungspflicht gemäß Trinkwasserverordnung in der Fassung der ersten Änderungsverordnung vom 3. Mai 2011 unterliegen. Die...

  • Gladbeck
  • 18.10.11
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