Politik
Zu "Das Steeler Geisterhaus" und "Einfach abreißen"
Der Stadt Dornröschenschlaf zu unterstellen ist ungerecht, Herr Leweux! Die zuständigen Dienststellen haben hier keine rechtliche Handhabe. Erst wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, kann die Stadtverwaltung ersatzweise sichern oder im Notfall gar abreißen, denn erst dann handelt es sich um eine s. g. Schrottimmobilie. Und oft genug bleiben die Kosten letztendlich bei der Stadt und damit an uns allen hängen, weil beim Besitzer nichts zu holen ist. Sollte der Verdacht stimmen,...