Auch nachträglich mehr Geld bei unzulässigen Ein-Euro-Jobs
„Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 75/12 R)“ www.welt.de In einer weiteren Entscheidung hat das Bundessozialgericht am 22.08.2013 seine Rechtsprechung weiterentwickelt und mit dem Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten...