Finanzamt Gelsenkirchen informiert
Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer beginnt
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Gelsenkirchen. Die Feststellungserklärung ist bis Montag, 31. Oktober, bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER...