Eichamt

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Ratgeber
Kaum beachtet, aber seit dem 1. Januar 2015 gesetzliche Pflicht: Haus- und Wohnungseigentümer müssen nun alle neuen sowie erneuerbaren Messgeräte an eine Landesbehörde melden. Das gilt zum Beispiel für neue Stromzähler. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder. | Foto: Verband Wohneigentum NRW

Neues Gesetz: Meldepflicht für neue Messgeräte und Zähler

Schon am 25. Juli 2013 beschlossen trat zum 1. Januar 2015 das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft. Ein Gesetz, für das sich wohl auch die meisten Gladbecker Haus- und Wohnungseigentümer wohl eher nicht interessiert haben, von dessen Inhalt dieser Personenkreis aber betroffen ist. Daher weist nun der „Verband Wohneigentum NRW“ (Sitz Dortmund) ausdrücklich auf die Auswirkungen des neuen Gesetzes hin. Denn nach Paragraph 32 des „MessEG“ müssen ab sofort alle neuen als auch erneuerten Messgeräte an...

  • Gladbeck
  • 31.03.15
  • 1
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