EEG-Umlage

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Ratgeber
Wer seine Solaranlage bis Ende Januar nicht anmeldet, der erhält keine EEG-Vergütung. Unter Umständen könnten sogar Bußgelder drohen. Foto: privat

Solarstromanlagen noch bis Ende Januar anmelden
EEG-Vergütung sichern

Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. Sonst drohen unter Umständen Bußgeldstrafen. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Norbert Mohr, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen. Zu diesem...

  • Gelsenkirchen
  • 18.01.21
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