Der „elektronische Patient“ kommt
Ab Oktober 2016 hat der Patient, der mindestens 3 verordnete Arzneien gleichzeitig verwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Arztpraxen, Krankenhäuser, indirekt auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, sind gefordert. Wer hat den Nutzen? Der Patient, der Arzt, der Softwarehersteller oder? Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hat der Bundestag auf Vorschlag des Bundesministeriums der Gesundheit mit dem „E-Health-Gesetz“ im Dezember 2015 beschlossen. Es wurde...