Wenn der Betriebsprüfer dreimal klopft
Die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Buchführung einzuhalten, werden immer komplizierter. Wenn der Betriebsprüfer künftig dreimal klopft, sollte der Einzelhändler gut gerüstet sein: Er will und darf auf alle steuerrelevanten Daten zugreifen. Die müssen beim „Besuch“ jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auslesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist der Steuerdaten liegt bei zehn Jahren. Ab dem kommenden Jahr verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen erneut. „Ab dann müssen auch alle...