Interessantes aus dem Bereich WEG: Duldung optisch nachteiliger Maßnahmen am Sondereigentum
BGH urteilt zu Maßnahmen im Sondereigentum, die sich optisch nachteilig auswirken. Verändern bauliche Maßnahmen am Sondereigentum die Optik des Gebäudes, kann dies einen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen. Jedoch ist nicht immer die Zustimmung sämtlicher Eigentümer erforderlich. Hintergrund: In einer Wohnungseigentumsanlage, befindet sich auf dem Dach ein Penthouse mit Dachgarten. Der Dachgarten ist der Penthouse-Wohnung als Sondereigentum zugeordnet. Der seinerzeitige...