Gefangen im Paragraphen-Dschungel der EU
Eigentlich kaum zu glauben, aber wahr: Sogar die „Europäische Union“ (EU) wirft ein wachsames Auge auf das „Appeltatenfest“, das in Gladbeck seit 1989 traditionell am ersten Wochenende im September gefeiert wird. Denn gemäß der „EU-Dienstleistungsrichtlinie 123/2006“ muss die Öffentlichkeit über die Festsetzung des Appeltatenfestes als Volksfest informiert werden. Basierend auf Absatz 1 des Paragraphes 69 der Gewerbeordnung weist die Stadt Gladbeck nun also darauf hin, dass das Appeltatenfest...