Rettungshubschrauber konnte wegen Drohne nicht am Unfallort landen
Bevor ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle landen konnte, wurde eine Drohne gesichtet. Der Hubschrauber wich deshalb zur Feuerwache nach Menden aus. Die Polizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 Strafgesetzbuch) und bittet um Hinweise auf den möglichen Drohnen-Piloten. Auch Nutzer kleiner Fluggeräte sollten sich vor dem Start mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschäftigen. Ein mit insgesamt vier Personen besetzter Audi war...