Ratgeber
Hartz-IV-Empfänger zum Drogentest
„Eine Jobcenter-Mitarbeiterin will prüfen, ob ihre Klientin überhaupt arbeitsfähig ist. Ihr Verdacht: Die Frau ist tablettenabhängig. Um das zu überprüfen, wird ein Drogentest durchgeführt. Ein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht, findet die Hartz-IV-Empfängerin und verlangt vor Gericht Entschädigung.“ www.n-tv.de Wie das Landgericht Heidelberg nun klarstellte, stellt „eine solche Untersuchung (hier: Drogenscreening einer Urinprobe sowie Untersuchung einer Blutprobe auf Blutalkohol) ohne...