Überregionales
Aus dem Amtsgericht: Drogenhandel nicht beweisbar
38,5 Gramm Cannabis-produkte und zwei Aufzuchttöpfe fand man in der Wohnung des Angeklagten. Doch gewerbsmäßigen Handel konnte man dem jungen Mann vor dem Hattinger Schöffengericht nicht nachweisen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte zeigte sich im Hinblick auf die Drogen und die Aufzuchttöpfe geständig. Handel will er aber damit nicht getrieben haben. Nachbarn, die sich über die Besuche für den jungen Mann wunderten, beschwerten sich eher über die Lärmbelästigung. Der Kontakt zu Drogen wurde...