Bundespräsidenten a.D. vergolden ganz legitim Ihren Ruhestand mit 314.000 € jährlich
Der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes kritisiert zwar die erheblichen Kosten für in Ruhestand versetzte ehemalige Bundespräsidenten, dass im Jahr 1959 gemachte Gesetz dazu, gibt den drei im Moment befindlichen Bundespräsidenten im Ruhestand aber das Recht dazu. Eigentlich wurde dieses Gesetz des "Ehrensoldes", im Jahr 1959 von der CDU gemacht, um Konrad Adenauer den Posten schmackhaft zu machen. Dieser lehnte zwar dankend ab, dass Gesetz aber blieb bis zum heutigen Tage. Somit liegen die...