Blaulicht
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Spezialeinheiten wegen des Verdachts extremistischer Äußerungen
Gegen einen Angehörigen der Spezialeinheiten Münster ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Es besteht der Verdacht, dass der Beamte über einen Messengerdienst privat Nachrichten mit extremistischen Inhalten verfasst hat oder solchen Nachrichten nicht entgegengetreten ist. In einem der Behörde bekanntgewordenen Nachrichtenverlauf mit einem Angehörigen der Bundeswehr kam es unter anderem auch zu rechtsextremistischen, gewaltverherrlichenden Äußerungen. Disziplinarverfahren Die...