Politik
Evangelische Kirche diskriminiert Behinderte
Ganz offensichtlich diskriminiert die Evangelische Kirche Behinderte, wenn man sich das Kirchenbeamtengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KBG.EKD) anschaut. Heißt es hier: 1. in §8 Abs. 2 Punkt 5 (KBG.EKD), dass in das Kirchenbeamtenverhältnis berufen werden darf, wer "nicht infolge des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen bei der Erfüllung der Dienstpflichten wesentlich beeinträchtigt ist." 2. in §8 Absatz 3 Punkt 2 (KBG.EKD), dass in besonders begründeten Fällen...