Blaulicht
Ladendiebe gibt es auch vor der Ladentür:
👎Diebstahl von Einkaufswagen....👉
🛒 Einkaufswagen vom Betriebsgelände des Discounter's zu entfernen, ohne Einverständnis der Geschäftsleitung, erfüllt den Tatbestand des Diebstahl's, und ist strafbar! 👮♀️ Das bedeutet auch, KUNDEN die Einkaufswagen mit nach Hause nehmen, können sich strafbar machen! Leider kommt das häufiger vor..., da stehen die 🛒 in Garagenhöfen, in Gärten oder auf verschiedenen Straßen, anschließend ungenutzt herum. Dem Discounter fehlen diese dann für alle anderen Kunden! Die übrigen Kunden bezahlen,...