Politik
Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ wird Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen
Der Rat der Stadt Marl hat am 11.04.2019 mit Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ festgestellt. Nach Auffassung des Rates ist das Bürgerbegehren fast drei Jahre zu spät eingereicht worden, da die Sanierung des Rathauses grundsätzlich schon am 19.11.2015 beschlossen worden sei. Außerdem sei die im Bürgerbegehren an die Bürgerinnen und Bürger gestellte Frage zu unbestimmt. Bezüglich des Neubaus sei nicht eindeutig zu erkennen, für welche Maßnahmen sich der...