Überregionales
Streit um Dienstpläne
Die STOAG erhielt seitens des Betriebsrates keine Zustimmung für die Dienstpläne mit Gültigkeit ab dem 4. September 2013. Daraufhin, so sieht es das Betriebsverfassungsgesetz vor, wurde das Einigungsstellenverfahren beantragt und eingeleitet. Die Einigungsstelle sollte unter anderem dazu dienen, dass es zu keinem Klageverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt. Die Einigungsstelle hat an zwei Tagen getagt. Dabei wurden die gegenseitigen Standpunkte erörtert. Diese Woche kam sie zu dem...