"Dichtheitsprüfung kompakt" (Rat & Tat)
Gronau steht vor der Satzung zur Dichtheitsprüfung Die Stadt bzw. Gemeinde kann nach § 53 Landeswassergesetz NRW zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung überdas Ergebnis der Prüfung vorzulegen ist. Eine Pflicht eine solche Regelung in der Satzung zu treffen besteht nicht. Die Gemeinde kann also frei entscheiden, ob sie eine Vorlagepflicht satzungsrechtlich regeln möchte oder nicht. Alles hängt davon ab, wie sich der Gronauer Stadtrat...