Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst wird auf Mitarbeiter der Abgeordneten übertragen - Sonderzahlung im Dezember 2020
Zu Medienberichten über eine sogenannte Corona-Sonderzahlung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten teilt die Pressestelle mit:
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat beschlossen, die Regelungen des Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 25. Oktober 2020 auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten zu übertragen. Er folgt dabei dem Vorschlag der Kommission für Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. Die Mitglieder dieser Kommission berücksichtigen bei ihren Entscheidungen auch die Belange...