Deutsche Rentenversicherung

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Ratgeber

Mütterrente: Kein Antrag erforderlich

Um die so genannte „Mütterrente“ zu erhalten, müssen die Betroffenen keinen besonderen Antrag stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen aus aktuellem Anlass mit. Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, gehen immer mehr formlose Anträge auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten ein. Musterschreiben, die vielerorts ausliegen, per Mail verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, erwecken den Eindruck, dass nur mit Antrag ein Anspruch auf diese Leistung...

  • Dortmund-City
  • 05.02.14
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