Überregionales
Verbotene Unterwäsche
Schwarz ist nicht erlaubt, Rot ist ebenfalls tabu, mit Blümchenmuster oder Streifen geht auch nicht: Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichtes dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild machen – sogar bis hin zur Farbe der Unterwäsche. Das Gericht stellte in einem veröffentlichten Beschluss klar, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern „das Tragen von BHs, Bustiers beziehungsweise eines Unterhemdes” vorschreiben darf. Begründung: Die darüber getragene...