Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
Kunstmuseum, Musikschule und VHS ab Montag geschlossen
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab Montag, 02. November 2020 in Kraft tritt, vermerkt es unter §8 ganz deutlich: „Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstaus-stellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig. Musikfeste, Festivals und ähnliche...