Politik
Denunziantentum
Kein Schutz für pöbelnden Behördeninformanten: Jobcenter muss anonyme Anzeige mit beleidigendem Inhalt offenlegen
SG Berlin, 08.09.2021, S 103 AS 4461/20 „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. (Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben) „Das Jobcenter muss einer Leistungsbezieherin vollständige Einsicht in ein anonymes Anzeigenschreiben gewähren, wenn dieses falsche bzw. nicht erweisliche Tatsachen und Pöbeleien enthält. In einem solchen Fall tritt der Schutz des Behördeninformanten hinter das Informationsinteresse der Betroffenen zurück. Im konkreten Fall hatte das Jobcenter...