Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute mit drei Urteilen auf die Anträge der Stadt Waltrop, des BUND Landesverband NRW sowie von vier Privatpersonen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln für unwirksam erklärt. immissionsschutzrechtliche Genehmigung Das Kraftwerk ist auf der Grundlage eines früheren Bebauungsplans, den der Senat 2009 für unwirksam erklärt hatte, und vollziehbarer immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen bereits errichtet...