Datenschutz im Jobcenter

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Politik
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BfDI
Datenschutz im Jobcenter

"Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist für die datenschutzrechtliche Aufsicht über die als gemeinsame Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eines kommunalen Trägers (z. B. einer Stadt) geführten Jobcenter zuständig. Ob ein Jobcenter eine solche gemeinsame Einrichtung ist, erkennen Sie am einfachsten an der E-Mail-Adresse, in der die beiden Buchstaben „ge“ für „gemeinsame Einrichtung“ stehen, also z. B....

  • Iserlohn
  • 14.06.24
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