Madeleine-Prozess: Keine Sicherungsverwahrung
Das Urteil im Falle der getöteten Madeleine W. soll am Freitag, 6. Februar, fallen. Der Prozess muss nicht, wie zwischenzeitlich befürchtet, neu aufgerollt werden. Im November hatte Staatsanwältin Birgit Jürgens eine Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft, mit der sie offenbar rechnet, reichte ihr nicht aus. Der Verteidiger des angeklagten Günther O. reagierte prompt: Wolfgang Weber bat in diesem Falle um Aussetzung der Verhandlung, da es sich um eine...