Drittes Geschlecht – Was konkret unternimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf?
Das Bundeskabinett hat am 15.08.2018 beschlossen, dass neben „männlich“ und „weiblich“ auch der Eintrag „divers“ im Geburtenregister möglich ist. Damit setzen CDU, CSU und SPD die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um, dass der derzeit bestehende Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht beseitigt und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes auch hier zur Geltung kommen muss. Hier folgt die Bundesregierung nun dem Bundesverfassungsgericht und dem gesellschaftlichem...