Corona-Lockerungen im Sport
Tennis und Yoga sind möglich, Judo und Schwimmen nicht
Auch im Sportbereich treten ab heute Lockerungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. So dürfen einige Sportarten wie Tennis oder Golf (fast) ohne Auflagen wieder betrieben werden, andere wie Judo oder Schwimmen sind weiter verboten. Staatssekretärin Andrea Milz informierte am Donnerstag über die Lockerungen. Grundsätzlich gilt: Sportarten, die draußen, kontaktlos und mit Abstand betrieben werden, sind seit heute wieder erlaubt. Dazu können zum Beispiel auch Vereinsangebote wie Yoga im Park zählen,...