Ratgeber
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Marl
Da der Kreis Recklinghausen wegen der Überschreitung des Inzidenzwertes als Risikogebiet gilt, gelten für alle kreisangehörigen Städte weitergehende Maßnahmen. Das bedeutet, dass gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung (§ 15 a) die Teilnehmerzahl für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf 10 Personen reduziert ist und eine Kontaktbeschränkung auf fünf Personen besteht, die sich unter den in der Coronaschutzverordnung genannten Voraussetzungen im öffentlichen Raum zusammen aufhalten...