Coronaschutzverordnung
Kreis Recklinghausen hat Maßnahmen ergriffen
Der Kreis Recklinghausen hat wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen folgende Maßnahmen ergriffen. Gemäß Coronaschutzverordnung gilt seit Samstag (10. Oktober), dass die Teilnehmerzahl bei Feiern auf 25 Personen reduziert ist. Die neue Liste sieht darüber hinaus diese Maßnahmen vor: - Beschränkung der zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen - Maskenpflicht in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Plätzen - Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Berufskollegs -...