Coronaverordnung Campingplätze betroffen

Beiträge zum Thema Coronaverordnung Campingplätze betroffen

Reisen + Entdecken
Foto: Bresslein

Ordnungsamt kontrolliert auch auf Halterner Camingplätzen
Nur Camper mit Erstwohnsitz dürfen weiter bleiben

Haltern/NRW. In ganz NRW wissen viele Dauercamper nicht mehr weiter: Denn die Auslegung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW und die ganz überwiegend einheitliche Vorgehensweise vieler Kreise in NRW macht die folgenden Änderungen erforderlich: Das Betreten und die Übernachtung auf sämtlichen Campingplätzen ist künftig nur noch demjenigen erlaubt, der seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet hat. Alle anderen Gäste haben haben die Campingplätze zeitnah zu räumen, da es sich...

  • Haltern
  • 03.04.20
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.