Coronaschutzverordnung NRW

Beiträge zum Thema Coronaschutzverordnung NRW

Ratgeber

Land NRW verzichtet vorerst auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen

Nordrhein-Westfalen wird von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen. Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen. Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor: In...

  • Marl
  • 03.10.22
Politik

Öffnungsschritte der Corona-Regeln in Marl

Bund und Länder haben sich  in ihrer Konferenz auf drei Öffnungsschritte verständigt. Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln sollen Basisschutz-Maßnahmen gelten - etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Zugang zum Einzelhandel In einem ersten Schritt sollen künftig private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden können. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin...

  • Marl
  • 17.02.22
Politik
4 Bilder

Die Coronaschutzverordnung wurde angepasst

In der Coronaschutzverordnung hat es einige Änderungen gegeben. Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. Insbesondere wurden für die anstehenden...

  • Marl
  • 09.02.22
Ratgeber

Coronaschutzverordnung ab Freitag 4.2.22

Die NRW-Landesregierung hat die geltende Coronaschutzverordnung angepasst. Wesentliche Änderungen gegenüber der Fassung vom 20. Januar beziehen sich auf die Zuschauerobergrenze bei Großveranstaltungen. In Zukunft ist bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien die Zuschauerkapazität auf bis zu 10.000 Personen bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent ausgeweitet. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dabei eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch...

  • Marl
  • 04.02.22
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