Ratgeber
Geschäfte bleiben offen
Mit Schnelltests ist vieles möglich
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am 26. März veröffentlicht wurde und heute, Montag, 29. März, in Kraft tritt, sieht für alle Kreise und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 die Möglichkeit vor, über eine Allgemeinverfügung Coronaschnelltests einzusetzen. Dies bedeutet, dass die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen nicht wieder rückgängig gemacht werden müssen. Da Schnelltests mittlerweile an fast 50 dezentralen Standorten im gesamten Stadtgebiet angeboten werden,...