Land NRW verzichtet vorerst auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen
Nordrhein-Westfalen wird von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen. Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen. Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert. Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor: In...