Coronaschutz-Verordnung des Landes

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Erlaubt ist lediglich die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie der Betrieb eines schon vorher vorhandenen Drive-In-Schalters.
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Coronaschutz-Verordnung in Haltern
Nur Auslieferung erlaubt - Abholung von Speisen und Getränken verboten

Haltern. Die Stadtverwaltung macht auf einen Punkt in ihrer Allgemeinverfügung vom 24. März aufmerksam, der über das hinausgeht, was die Coronaschutz-Verordnung des Landes festgesetzt hat. Klar ist zum einen, dass der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen untersagt ist, um das Ausbreiten des Coronavirus einzudämmen. Erlaubt ist lediglich die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie der Betrieb eines schon...

  • Haltern
  • 25.03.20
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