Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaregelungen um zunächst eine Woche
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung), die bis zu diesem Sonntag (14. Februar) befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert, um nächste Woche die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht umzusetzen. Anlässlich der Verlängerung wurden folgende aus Rechtsgründen notwendige...