Weiter Maskenpflicht und 3G in Ämtern der Stadt Marl
Nach dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung macht die Stadt Marl von ihrem Hausrecht Gebrauch: In den drei Stadthäusern und allen städtischen Gebäuden gelten für Besucherinnen und Besucher weiterhin Maskenpflicht und 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) bis zunächst 30. April. Infektionsrisiko reduzieren Seit Sonntag (3.4.) sind die Corona-Regelungen in Nordrhein-Westfalen deutlich gelockert. Die Pflicht zum Tragen einer Maske fällt überwiegend weg. Außer an Orten, an denen...